Ordnungsgemäße Kassenbuchführung – so geht´s

 

In allen Branchen, in denen in größerem oder auch kleinerem Umfang Bargeschäfte getätigt werden (Gastronomie, Einzelhandel, Flaschenweinverkauf, etc.), kommt der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung besondere Bedeutung zu. Nicht selten aber wird die Kassenführung in der Praxis stiefmütterlich behandelt oder gar als zeitraubende Formalie gesehen. Dies ist den Betriebsprüfern nicht unbekannt. Die Prüfer stürzen sich bei bargeldintensiven Betrieben daher regelrecht und in letzter Zeit zunehmend auf die Kassenaufzeichnungen.

Unstimmigkeiten in den Aufzeichnungen können zu erheblichen Zuschätzungen führen und infolge dessen kann es zu hohen Steuernachzahlungen kommen. Im Rahmen von Betriebsprüfungen wird neben der Belegprüfung seit einigen Jahren auch eine Prüfsoftware eingesetzt, die Fehler oder auch Ungereimtheiten in einem gewissen Umfang aufdecken kann.

Das  beiliegende Merkblatt zur Führung des Kassenbuches  zeigt die häufigsten Fehlerquellen bei der Kassenführung auf und erläutert, wie die Kasse möglichst fehlerfrei geführt werden kann. Die Mandanten-Info stellt somit eine Anleitung zur Erstellung einer möglichst wasserdichten Kassenführung dar.

Viele Unternehmen, die Bargeld einnehmen, nutzen Registrierkassen oder PC-Kassensysteme. Neben den betriebswirtschaftlichen Vorteilen der  Technik ist dies allerdings auch mit Pflichten, besonders gegenüber der Finanzverwaltung verbunden.

Im Anschluss an unser Merkblatt finden Sie ein Informationsschreiben der Finanzverwaltung mit dem Zweck die häufigsten Fehlerquellen der elektronischen Kassenbuchführung zu vermeiden.

28. November 2013